Wie angekündigt haben der Kreis Wesel und die von den Auskiesungsplänen des Regionalverbandes Ruhr betroffenen sechs Kommunen ihren dagegen gerichteten Normenkontrollantrag am heutigen Tage auf den Weg gebracht. Voraussetzung für die Klageerhebung war die Rechtskraft des Planes, die mit der heutigen Veröffentlichung durch das Wirtschaftsministerium erfolgt ist.
Auf der Grundlage eines umfassenden Rechtsgutachtens des renommierten Verwaltungsrechtlers Professor Dr. Martin Beckmann, der auch die Rechtsvertretung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster übernehmen wird, sind die klagenden Kommunen und der Kreis zuversichtlich, dass sie Erfolg haben werden und ein positives Urteil im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erzielen werden. Immerhin geht es im Ergebnis darum, zusätzliche und zum großen Teil nachweislich überflüssige 900 ha Auskiesungsflächen und damit eine weitgehende Zerstörung der niederrheinischen Kulturlandschaft zu verhindern, gegen die sich über Jahre hinweg bereits im Vorfeld 10.000nde von Bürgerinnen und Bürgerinnen gewandt hatten.
Das erwartete Urteil zu Gunsten der klagenden Kommunen könnte fatale Folgen für das gesamte RVR-Gebiet haben : im Ergebnis könnte nämlich das Gericht nicht nur die Regelungen zu den konkreten Auskiesungsflächen verwerfen, sondern darüber hinaus sämtliche Planungen, die auch mittelbar von den offensichtlich rechtswidrigen Festlegungen betroffen wären.
Dazu der Kamp-Lintforter Bürgermeister Prof. Dr. Landscheidt, der das Verfahren juristisch begleitet:
„Offenbar waren und sind sich die Verwaltung des RVR und die zuständige Wirtschaftsministerin dieser möglichen gravierenden Rechtsfolgen für das gesamte Ruhrgebiet und den Niederrhein in keiner Weise bewusst. Nur so ist es zu erklären, dass man auf unsere zahlreichen Verhandlungsangebote etwa zur Erstellung eines Teilplanes speziell zu den Auskiesungen nicht eingegangen ist und auch aktuell anlässlich der öffentlichen „Feier der Rechtskraft des Regionalplans“ die Verbandsversammlung gänzlich unzutreffend über die möglichen, weitreichenden Rechtsfolgen des wahrscheinlichen Unterliegens vor Gericht informiert.“
Landrat Ingo Brohl:
„Wir haben zu jeder Zeit und sehr fachlich hinterlegt stets einen anderen Weg eröffnen wollen. Leider müssen wir nun die ultima ratio der Klage ziehen, da der RVR und das Wirtschaftsministerium unsere Anregungen und Bedenken nie stringent aufgegriffen haben. Im Rechtsstaat bleibt dann als folgerichtiger nächster Schritt eben der Gang zum Gericht. Uns ist es weiterhin sehr ernst, denn es geht um die dauerhafte Vernichtung von niederrheinischer Kulturlandschaft und hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen.“